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OLG Hamburg, 07.06.1994 - 2 Ss 26/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 84
- NStZ 1994, 508
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 02.11.2022 - 2 Ss 131/22
Berufung; nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Beschlussverfahren; …
Überlässt das Berufungsgericht die Entscheidung dem nachträglichen Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO, begründet dies einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot in § 331 Abs. 1 StPO (Anschluss an OLG Hamburg, NStZ 1994, 508).Fällt diese später in einem Berufungsurteil weg, weil sich die Berufungskammer zu der Entscheidung über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung wegen der fehlenden Kenntnis der für die Entscheidung notwendigen Unterlagen zu den Vorverurteilungen nicht in der Lage gesehen hat, stellt dies einen Verstoß gegen das aus § 331 Abs. 1 StPO folgende Verschlechterungsverbot dar (vgl. OLG Hamburg, NStZ 1994, 508 mwN).
- OLG Hamburg, 15.09.2004 - II-72/04
Aussetzen einer Strafe trotz nachträglicher Gesamtstrafenbildung
Jedoch ist anerkannt, dass der Tatrichter in Ausnahmefällen die Gesamtstrafenbildung trotz Kenntnis von der weiteren Verurteilung dem Nachtragsverfahren nach § 460 StPO überlassen darf (…vgl. Fischer in KK-StPO, 5. Aufl., § 460 Rdn. 6 m.w.N.), so wenn trotz rechtzeitigen Bemühens die Akten betreffend die weitere Verurteilung nicht vorliegen und deshalb eine Verfahrensverzögerung droht (…vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 S. 1 Anwendungspflicht 2; siehe auch Senat, NStZ 1994, 508) oder wenn die zu bildende Gesamtstrafe mit Hinblick auf eine zu erwartende weitere Gesamtstrafenbildung voraussichtlich keinen Bestand haben würde (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 55 Rdn. 35 m.w.N.).